Ausschreibungsbedingungen
Teilnahmebedingungen
Die Evang.-Luth. Landeskirche in Bayern schreibt einen Liedwettbewerb aus. Zur Teilnahme eingeladen sind Komponist/innen und Texter/innen aus dem In- und Ausland. Die Teilnehmenden müssen das eingereichte Werk selbst verfasst haben. Eine Teamarbeit von Texter/innen und Komponist/innen muss in der Teilnahmeerklärung vermerkt werden.
Wettbewerbsanforderung
Text und Melodie (ggf. mit Akkordsymbolen) sind neu zu verfassen.
Außerhalb der Bewertung können fakultativ Sätze eingereicht werden (z.B. Chorsatz, Tastenbegleitsatz o.ä.).
Pro Teilnehmer/in ist nur ein Beitrag möglich.
Eingereichte Lieder dürfen weder bereits veröffentlicht oder öffentlich aufgeführt noch bei einem anderen Wettbewerb eingereicht worden sein.
Jury
Die Jury behält sich das Recht vor, die Einsendungen einer vom Autorenwunsch abweichenden Kategorie zuzuordnen. Ebenso können in begründeten Fällen die Preisgelder anders verteilt werden. Es kann auch ein eigener Jury-Preis zugeteilt werden.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Jurymitglieder sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Einsendungen
Um die Anonymität der Teilnehmer/innen zu wahren, ist darauf zu achten, dass kein Autorenname auf dem Werk zu lesen ist. Der Wettbewerbsbeitrag kann ausschließlich im pdf-Format über das Portal www.mach-kirchenmusik.de/liedwettbewerb/einsendung hochgeladen werden. Alles Seiten des eingereichten Werkes sind deutlich mit einer frei zu wählenden siebenstelligen Ziffernfolge (ID-Nr.) zu versehen. Mit dem Hochladen werden Angaben zur Person und ein geeignetes Foto zur Veröffentlichung abgefragt sowie die Teilnahmebedingungen bestätigt.
Mit der Teilnahme erklären sich die Verfasser/innen einverstanden, dass ihr Werk nach Entscheidung der Jury im Rahmen einer Abschlusspublikation beim Strube-Verlag München veröffentlicht wird. Die Abdruckrechte werden für ein Jahr ab Veröffentlichung an die Evang.-Luth. Kirche in Bayern übertragen.
Einsendeschluss
Die Unterlagen sind bis zum 31. Januar 2024 hochzuladen. Spätere Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.